Verordnungen

Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen

VerordnungFassung seit 17. November 2001RIS-Stand 31. Oktober 2016

RIS-Gesetzesnummer 20001632 · BGBl. II Nr. 393/2001 · 72/13 Studienförderung · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1

Fassung: 17. November 2001 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten?

  • Kernaussage§ 1 Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2001/2002 anzuwenden (vgl. § 4).

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuOrganisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster Paragraph§ 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten in einfachen Worten?

§ 1 Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 17. November 2001 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
31. Oktober 2016
Fassung seit
17. November 2001
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 04:24
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Verweise

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