Verordnungen

Spielzeugkennzeichnungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Spielzeug (Spielzeugkennzeichnungsverordnung)

VerordnungFassung seit 26. April 2012RIS-Stand 2. Mai 2012

RIS-Gesetzesnummer 10003278 · BGBl. Nr. 1029/1994 · 26/01 Wettbewerbsrecht · Original im RIS öffnen

§ 7

§ 7

Fassung: 26. April 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7 Spielzeugkennzeichnungsverordnung?

  • Kernaussage§ 7 Spielzeugkennzeichnungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Durch diese Verordnung werden die Kennzeichnungsbestimmungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr....

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 Spielzeugkennzeichnungsverordnung in einfachen Worten?

§ 7 Spielzeugkennzeichnungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 26. April 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2012
Fassung seit
26. April 2012
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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