Verordnungen

Spielzeugkennzeichnungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Spielzeug (Spielzeugkennzeichnungsverordnung)

VerordnungFassung seit 24. Dezember 1994RIS-Stand 2. Mai 2012

RIS-Gesetzesnummer 10003278 · BGBl. Nr. 1029/1994 · 26/01 Wettbewerbsrecht · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5

Fassung: 24. Dezember 1994 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 5 Spielzeugkennzeichnungsverordnung?

  • Kernaussage§ 5 Spielzeugkennzeichnungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben aufgrund dieser Verordnung ist der Hersteller oder der Importeur...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 Spielzeugkennzeichnungsverordnung in einfachen Worten?

§ 5 Spielzeugkennzeichnungsverordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2012
Fassung seit
24. Dezember 1994
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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