Verordnungen

Schiffsregisterverfügung – Angleichs- und Ergänzungsbestimmungen

Angleichs- und Ergänzungsbestimmungen vom 25. März 1941, Zl. 3826 – V. a 301, zur Schiffsregisterverfügung (SchiRegV) vom 23. Dezember 1940, Deutsche Justiz 1941 S 42, (Anm.: gegenstandslos) Nr. 129. Angleichungs- und Ergänzungsbestimmungen zur Schiffsregisterverfügung (SchiRegV) vom 23.12.1940 – Deutsche Justiz 1941 S. 42 – für die Reichsgaue der Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. AV. d. RJM. v. 25.3.1941 (3826 – V.a5 301). – Deutsche Justiz S. 428 –

SchiRegVVerordnungFassung seit 5. April 1941RIS-Stand 20. Mai 2019

RIS-Gesetzesnummer 10011248 · DJ S 428/1941 · 94/02 Schiffsregister, Zivilrecht · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1 I

Fassung: 5. April 1941 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 SchiRegV?

  • KernaussageArt. 1 SchiRegV behandelt "I" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 94/02 Schiffsregister, Zivilrecht

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

I

Angleichungs- und Ergänzungsbestimmungen für die (Anm.: gegenstandslos).

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuUnterricht, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 SchiRegV in einfachen Worten?

Art. 1 SchiRegV behandelt "I" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 5. April 1941 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
22. März 2019
Fassung seit
5. April 1941
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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