§ 1
§ 1 Geltungsbereich, Regelungsgegenstand
Fassung: 3. Mai 2022 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 LBVO-abschlPrüf?
- Kernaussage§ 1 LBVO-abschlPrüf ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von LBVO-abschlPrüf.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung findet Anwendung auf die Beurteilung von Prüfungsgebieten der Klausurprüfung und die mündliche Prüfung der...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Geltungsbereich, Regelungsgegenstand
§ 1. Diese Verordnung findet Anwendung auf die Beurteilung von Prüfungsgebieten der Klausurprüfung und die mündliche Prüfung der Hauptprüfung einer Prüfungskandidatin oder eines Prüfungskandidaten an öffentlichen und an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 und im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966 geregelten Schularten sowie deren in Semester gegliederter Sonderformen, oder von Prüfungen gemäß dem Berufsreifeprüfungsgesetz, BGBl. I Nr. 68/1997.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 LBVO-abschlPrüf in einfachen Worten?
§ 1 LBVO-abschlPrüf ordnet ein, für wen oder für welche Sachverhalte die Rechtsvorschrift gilt.
Was bedeutet Öffentlichkeitsrecht?
Öffentlichkeitsrecht bezeichnet im Schulrecht die staatliche Anerkennung bestimmter Wirkungen einer Schule, etwa im Zusammenhang mit Zeugnissen und Schulbesuch. Maßgeblich bleibt die konkrete gesetzliche Regelung im RIS.
Gilt § 1 LBVO-abschlPrüf auch für Privatschulen?
Der Wortlaut nennt öffentliche Schulen und Schulen, die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sind. Eine Privatschule ist daher nicht automatisch erfasst; entscheidend ist, ob sie Öffentlichkeitsrecht hat und welche weiteren Spezialregeln gelten.
Für wen ist § 1 LBVO-abschlPrüf relevant?
Für Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von LBVO-abschlPrüf.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Mai 2022
- Fassung seit
- 3. Mai 2022
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 17:56
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 283/2026
- BGBl. II Nr. 175/2022
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