Verordnungen

Kraftstoffverordnung 2012

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen (Kraftstoffverordnung 2012)

VerordnungFassung seit 1. Mai 2018RIS-Stand 30. September 2026

RIS-Gesetzesnummer 20008075 · BGBl. II Nr. 398/2012 · 90/02 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

§ 25

§ 25 Sprachliche Gleichbehandlung

Fassung: 1. Mai 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 25 Kraftstoffverordnung 2012?

  • Kernaussage§ 25 Kraftstoffverordnung 2012 behandelt "Sprachliche Gleichbehandlung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 25. Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 25 Kraftstoffverordnung 2012 in einfachen Worten?

§ 25 Kraftstoffverordnung 2012 behandelt "Sprachliche Gleichbehandlung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2018 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. Juni 2018
Fassung seit
1. Mai 2018
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 07:57
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 285/2026
  • BGBl. II Nr. 33/2024
  • BGBl. II Nr. 259/2014

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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