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Gesamte Rechtsvorschrift
§ 1
§ 1
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
§ 2
§ 2
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
§ 3
§ 3
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
§ 4
§ 4
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
§ 5
§ 5
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
Anl. 1
Anl. 1 Höchstwerte für Schwermetalle, die aus Gebrauchsgegenständen auf Lebensmittel übergehen dürfen
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend
Höchstwerte für Schwermetalle, die aus Gebrauchsgegenständen auf Lebensmittel übergehen dürfen
Gebrauchsgegenstände:
Blei
Cadmium
nicht füllbar; füllbar mit einer Fülltiefe bis 25 mm ………..
0,8 mg/dm2
0,07mg/dm2
füllbar mit einer Fülltiefe von mehr als 25 mm ……………
4 mg/l
0,3 mg/l
zum Kochen oder Backen, zum Verpacken oder Lagern mit einem Füllvolumen größer als 3 Liter ………………………
1,5 mg/l
0,1 mg/l
Gebrauchsgegenstände
Zink
Antimon
Barium
mit einem Füllvolumen
– bis 1 Liter ……………………………………..
3 mg *)
1 mg *)
1 mg *)
– größer als 1 Liter ……………………………....
3 mg/l
1 mg/l
1 mg/l
_______________
*) Bezogen auf das Füllvolumen
Anl. 2
Anl. 2
Fassung: 13. Juli 2006 bis laufend