Verordnungen

Gästeflugverordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Anerkennung von ausländischen Zivilluftfahrerscheinen und Bestätigungen der zulässigen Verwendung im Fluge (Gästeflugverordnung)

VerordnungFassung seit 1. März 2017RIS-Stand 15. Februar 2017

RIS-Gesetzesnummer 20009812 · BGBl. II Nr. 49/2017 · 92 Luft- und Weltraumfahrt · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2 Ultraleichtluftfahrzeuge

Fassung: 1. März 2017 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 Gästeflugverordnung?

  • Kernaussage§ 2 Gästeflugverordnung behandelt "Ultraleichtluftfahrzeuge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die in Abs. 2 bezeichneten ausländischen Berechtigungen für Ultraleichtluftfahrzeuge im Sinne von § 4 Z 1...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ultraleichtluftfahrzeuge

§ 2. (1) Die in Abs. 2 bezeichneten ausländischen Berechtigungen für Ultraleichtluftfahrzeuge im Sinne von § 4 Z 1 lit. d der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 – ZLLV 2010, BGBl. II Nr. 143/2010, dürfen im Bundesgebiet bei Tag nach Sichtflugregeln vorbehaltlich der in Abs. 3 genannten Einschränkungen und der in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung gemäß § 18 und § 40 LFG im Bundesgebiet ausgeübt werden.

(2) Die Anerkennung gemäß Abs. 1 umfasst Berechtigungen der folgenden Staaten, welche den Klassenberechtigungen UL(A), UL(G) oder UL(T) im Sinne von § 24a Abs. 2 der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 – ZLPV 2006, BGBl. II Nr. 205/2006, inhaltlich entsprechen:

(3) Von der Anerkennung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 ausgenommen sind:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Organisation
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Gästeflugverordnung in einfachen Worten?

§ 2 Gästeflugverordnung behandelt "Ultraleichtluftfahrzeuge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. Februar 2017
Fassung seit
1. März 2017
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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