§ 2
§ 2 Gehaltsschema
Fassung: 1. Januar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
- Kernaussage§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt "Gehaltsschema" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Gehaltsschema
§ 2. Die Mindestgehälter werden wie folgt festgesetzt:
a)
b)
c)
mit unterrichtender Tätigkeit
mit unterrichtender Tätigkeit und betrieblich vorgesehener Qualifizierung
mit einschlägigem akademischen Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung
€
€
€
1. 5. Berufsjahr
36,30
38,40
40,30
ab dem 6. Berufsjahr
38,20
40,30
41,80
ab dem 11. Berufsjahr
40,30
42,10
43,80
ab dem 16. Berufsjahr
41,70
43,70
45,90
ab dem 21. Berufsjahr
43,60
45,70
47,70
von €
1. und 2. Berufsjahr
2142,--
3. und 4. Berufsjahr
2187,--
5. und 6. Berufsjahr
2222,--
7. und 8. Berufsjahr
2263,--
9. Berufsjahr
2405,--
10. und 11. Berufsjahr
2538,--
12. bis 14. Berufsjahr
2673,--
15. bis 17. Berufsjahr
2882,--
ab dem 18. Berufsjahr
2939,--
von €
1. und 2. Berufsjahr
2282,--
3. und 4. Berufsjahr
2333,--
5. und 6. Berufsjahr
2487,--
7. und 8. Berufsjahr
2631,--
9. Berufsjahr
2845,--
10. und 11. Berufsjahr
3148,--
12. bis 14. Berufsjahr
3319,--
15. bis 17. Berufsjahr
3547,--
ab dem 18. Berufsjahr
3614,--
von €
1. und 2. Berufsjahr
2577,--
3. und 4. Berufsjahr
2710,--
5. und 6. Berufsjahr
2843,--
7. und 8. Berufsjahr
3172,--
9. Berufsjahr
3582,--
10. und 11. Berufsjahr
3959,--
12. bis 14. Berufsjahr
4188,--
15. bis 17. Berufsjahr
4513,--
ab dem 18. Berufsjahr
4606,--
von €
1. bis 4. Berufsjahr
3224,--
5. und 6. Berufsjahr
3760,--
7. und 8. Berufsjahr
4070,--
9. Berufsjahr
4404,--
10. und 11. Berufsjahr
4676,--
12. bis 14. Berufsjahr
4909,--
15. bis 17. Berufsjahr
5247,--
ab dem 18. Berufsjahr
5351,--
von €
5. bis 9. Berufsjahr
4230,--
10. bis 14. Berufsjahr
4997,--
15. bis 17. Berufsjahr
5760,--
ab dem 18. Berufsjahr
5872,--
von €
ab dem 5. Berufsjahr
4997,--
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einfachen Worten?
§ 2 Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt "Gehaltsschema" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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- Zuletzt geändert am
- 4. Dezember 2025
- Fassung seit
- 1. Januar 2026
- Fassung bis
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