Verordnungen

Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

Verordnung des Vorstands der E-Control über die Festlegung des Formats, der Struktur und der Gliederung des standardisierten Berichtswesens für Energieaudits und Managementsysteme bei verpflichteten Unternehmen (Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung – EEff-SKV)

EEff-SKVVerordnungFassung seit 19. August 2023RIS-Stand 8. Oktober 2025

RIS-Gesetzesnummer 20012334 · BGBl. II Nr. 242/2023 · 58/03 Sicherung der Energieversorgung · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Relevante Energieeffizienzmaßnahmen

Fassung: 19. August 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 EEff-SKV?

  • Kernaussage§ 8 EEff-SKV behandelt "Relevante Energieeffizienzmaßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 58/03 Sicherung der Energieversorgung

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Relevante Energieeffizienzmaßnahmen

§ 8. Bei den relevanten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen anzugeben:

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 EEff-SKV in einfachen Worten?

§ 8 EEff-SKV behandelt "Relevante Energieeffizienzmaßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 19. August 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. August 2023
Fassung seit
19. August 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 06:41
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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