§ 1
§ 1 Anwendung von Bestimmungen der VGÜ
Fassung: 1. Oktober 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 B-VGÜ?
- Kernaussage§ 1 B-VGÜ behandelt "Anwendung von Bestimmungen der VGÜ" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/04 Bundesbedienstetenschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anwendung von Bestimmungen der VGÜ
§ 1. Die §§ 1 und 2, 3 Abs. 1 Z 1 und 3, §§ 4 bis 8 sowie die Anlagen 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), BGBl. II Nr. 27/1997, in der jeweiligen Fassung sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 B-VGÜ in einfachen Worten?
§ 1 B-VGÜ behandelt "Anwendung von Bestimmungen der VGÜ" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2005 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. März 2025
- Fassung seit
- 1. Oktober 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 03:35
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 294/2005
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