§ 1
§ 1 Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012
Fassung: 10. Mai 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1 B-ESV?
- Kernaussage§ 1 B-ESV behandelt "Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 63/04 Bundesbedienstetenschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012
§ 1. Die §§ 1 bis 15 und 16 Abs. 1 bis 5 sowie die Anhänge 1 und 2 der Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012, BGBl. II Nr. 33/2012, sind in den Dienststellen des Bundes mit Ausnahme von Betrieben des Bundes mit der Maßgabe anzuwenden, dass
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 B-ESV in einfachen Worten?
§ 1 B-ESV behandelt "Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 10. Mai 2017 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Mai 2017
- Fassung seit
- 10. Mai 2017
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 121/2017
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