§ 8
§ 8 Ausstufung von Einzelchargen
Fassung: 1. Oktober 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 Abfallverzeichnisverordnung 2020?
- Kernaussage§ 8 Abfallverzeichnisverordnung 2020 behandelt "Ausstufung von Einzelchargen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausstufung von Einzelchargen
§ 8. (1) Die allgemeine Ausstufung einer Einzelcharge oder die Ausstufung einer Einzelcharge zum Zweck der Deponierung umfasst die durch die grundlegende Charakterisierung bestimmte Abfallmasse. Der Abfall gilt ab dem Ausstufungstag als nicht gefährlich.
(2) Überschreitet ein Beurteilungswert der Einzelcharge zumindest einen der maßgeblichen Grenzwerte, gilt diese Einzelcharge als gefährlich. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Einhaltung der Grenzwerte hat gemäß Anhang 4 Teil 2 Kapitel 1 DVO 2008 zu erfolgen, bei immobilisierten oder stabilisierten Abfällen hat diese gemäß Anhang 5 Kapitel 3 und 4 DVO 2008 zu erfolgen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 Abfallverzeichnisverordnung 2020 in einfachen Worten?
§ 8 Abfallverzeichnisverordnung 2020 behandelt "Ausstufung von Einzelchargen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 12. April 2021
- Fassung seit
- 1. Oktober 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:03
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