Sonstiges Bundesrecht

ADR - Widerruf von 5 Vereinbarungen betr. Beförderung v. Diphenylm.

Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von fünf Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI) UN 2489

KFassung seit 23. April 1997

RIS-Gesetzesnummer 10012764 · BGBl. III Nr. 68/1997 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 23. April 1997 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 ADR - Widerruf von 5 Vereinbarungen betr. Beförderung v. Diphenylm.?

  • KernaussageArt. 1 ADR - Widerruf von 5 Vereinbarungen betr. Beförderung v. Diphenylm. behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI) UN 2489 über...

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 ADR - Widerruf von 5 Vereinbarungen betr. Beförderung v. Diphenylm. in einfachen Worten?

Art. 1 ADR - Widerruf von 5 Vereinbarungen betr. Beförderung v. Diphenylm. behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
Keine RIS-Angabe
Fassung seit
23. April 1997
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:38
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