Art. 1
Art. 1
Fassung: 1. November 1995 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 1 ADR - Übergangsvorschriften hinsichtl. d ADR-Nov. v 1.1.1990 - Widerr?
- KernaussageArt. 1 ADR - Übergangsvorschriften hinsichtl. d ADR-Nov. v 1.1.1990 - Widerr behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 ADR - Übergangsvorschriften hinsichtl. d ADR-Nov. v 1.1.1990 - Widerr in einfachen Worten?
Art. 1 ADR - Übergangsvorschriften hinsichtl. d ADR-Nov. v 1.1.1990 - Widerr behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- Keine RIS-Angabe
- Fassung seit
- 1. November 1995
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 05:39
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