Sonstiges Bundesrecht

ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf

Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind

KFassung seit 22. November 1996

RIS-Gesetzesnummer 10012590 · BGBl. Nr. 634/1996 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 22. November 1996 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf?

  • KernaussageArt. 1 ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und...

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Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf in einfachen Worten?

Art. 1 ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
Keine RIS-Angabe
Fassung seit
22. November 1996
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 15:44
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