Art. 9
Art. 9 Artikel IX
Fassung: 1. Januar 1989 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 9 Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988?
- KernaussageArt. 9 Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988 behandelt "Artikel IX" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Artikel IX
(1) Die zur Durchführung des Art. I Z 24 bis 34, 38 und 39 dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Gesetze können bereits vor dem 1. Jänner 1991 erlassen werden, sie können jedoch frühestens mit 1. Jänner 1991 in Kraft gesetzt werden. Alle sonstigen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die unabhängigen Verwaltungssenate mit 1. Jänner 1991 ihre Aufgaben wahrnehmen können, können bereits vor dem 1. Jänner 1991 gesetzt werden.
(2) Am 1. Jänner 1991 anhängige Verfahren, die in diesem Bundesverfassungsgesetz geregelte Angelegenheiten betreffen, sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen; dies gilt auch für Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und vor dem Verfassungsgerichtshof.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 9 Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988 in einfachen Worten?
Art. 9 Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988 behandelt "Artikel IX" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1989 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Oktober 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 1989
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 03:29
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
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