Art. 3
Art. 3 Artikel III
Fassung: 27. Juni 2001 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 3 UStG 1994?
- KernaussageArt. 3 UStG 1994 behandelt "Artikel III" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: KurztitelKundmachungsorgan§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumTextArtikel IIIÄnderung des Umsatzsteuergesetzes 1994(Anm.: aus BGBl. I Nr. 59/2001, zu den §§ 4, 6, 7,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Artikel III
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 59/2001, zu den §§ 4, 6, 7, 11, 12, 14, 17, 21, 22, 24, 24a, Art. 1, 3 und 21, BGBl. Nr. 663/1994)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 3 UStG 1994 in einfachen Worten?
Art. 3 UStG 1994 behandelt "Artikel III" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. September 2015
- Fassung seit
- 27. Juni 2001
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 12:35
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 43/2026 (NR: GP XXVIII RV 504 AB 521 S. 81. BR: AB 11828 S. 992.)
- BGBl. I Nr. 37/2026 (NR: GP XXVIII RV 474 AB 489 S. 79. BR: AB 11820 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 98/2025 (NR: GP XXVIII RV 310 AB 333 S. 55. BR: AB 11738 S. 985.)
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Verweise
Rückverweise
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