§ 7
§ 7 Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Fassung: 14. Februar 2005 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 UIG?
- Kernaussage§ 7 UIG behandelt "Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
§ 7. (1) Besteht Grund zu der Annahme, daß durch die Mitteilung der begehrten Information ein schutzwürdiges Geschäfts- und Betriebsgeheimnis im Sinne des § 6 Abs. 2 Z 4 berührt sein könnte, haben die informationspflichtigen Stellen den/die Inhaber/in des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses vom Informationsbegehren zu verständigen und aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen bekanntzugeben, ob Tatsachen, die der begehrten Mitteilung unterliegen können, geheimgehalten werden sollen. In diesem Fall hat der/die Inhaber/in des möglichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses das Interesse an der Geheimhaltung zu begründen.
(2) Hat sich der/die Betroffene gegen eine Mitteilung ausgesprochen und werden die begehrten Informationen nach Prüfung der Begründung des Geheimhaltungsinteresses und Vornahme der Interessensabwägung gemäß § 6 Abs. 2, 3 und 4 mitgeteilt, so ist der/die Betroffene von der Mitteilung an den/die Informationssuchende/n schriftlich zu verständigen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 UIG in einfachen Worten?
§ 7 UIG behandelt "Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 14. Februar 2005 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. April 2021
- Fassung seit
- 14. Februar 2005
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 22:34
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 74/2018 (NR: GP XXVI RV 272 AB 281 S. 45. BR: AB 10039 S. 885.)
- BGBl. I Nr. 95/2015 (NR: GP XXV RV 696 AB 711 S. 85. BR: AB 9440 S. 844.)
- BGBl. I Nr. 97/2013 (NR: GP XXIV RV 2290 AB 2315 S. 203. BR: 8973 AB 8995 S. 821.)
- BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153. BR: AB 8715 S. 808.)
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