Art. 6
Art. 6 Inkrafttreten
Fassung: 1. Januar 1975 bis laufend
Inkrafttreten
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 12. Juli 2012
- Fassung seit
- 1. Januar 1975
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 30. August 2026 04:09
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. Nr. 605/1987 (NR: GP XVII IA 2/A AB 359 S. 38. BR: AB 3370 S. 494.)
- BGBl. Nr. 554/1986 (NR: GP XVI IA 218/A AB 1107 S. 159. BR: AB 3203 S. 480.)
- BGBl. Nr. 455/1984 (NR: GP XVI AB 417 S. 65. BR: AB 2895 S. 453.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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