Bundesgesetze

Strafvollzugsanpassungsgesetz

Bundesgesetz vom 11. Juli 1974, mit dem das Strafvollzugsgesetz an das Strafgesetzbuch angepaßt wird (Strafvollzugsanpassungsgesetz)

BundesgesetzFassung seit 1. Januar 1975RIS-Stand 12. Juli 2012

RIS-Gesetzesnummer 10002299 · BGBl. Nr. 424/1974 · 25/02 Strafvollzug · Original im RIS öffnen

Art. 6

Art. 6 Inkrafttreten

Fassung: 1. Januar 1975 bis laufend

Inkrafttreten

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
12. Juli 2012
Fassung seit
1. Januar 1975
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 04:09
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. Nr. 605/1987 (NR: GP XVII IA 2/A AB 359 S. 38. BR: AB 3370 S. 494.)
  • BGBl. Nr. 554/1986 (NR: GP XVI IA 218/A AB 1107 S. 159. BR: AB 3203 S. 480.)
  • BGBl. Nr. 455/1984 (NR: GP XVI AB 417 S. 65. BR: AB 2895 S. 453.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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