Art. 5
Art. 5
Fassung: 1. Januar 1975 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Art. 5 Strafvollzugsanpassungsgesetz?
- KernaussageArt. 5 Strafvollzugsanpassungsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Z 1 ist bereits am 1. August 1974 in Kraft getreten (vgl. Art. VI Z 2).
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 5 Strafvollzugsanpassungsgesetz in einfachen Worten?
Art. 5 Strafvollzugsanpassungsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1975 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 12. Juli 2012
- Fassung seit
- 1. Januar 1975
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 30. August 2026 04:09
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. Nr. 605/1987 (NR: GP XVII IA 2/A AB 359 S. 38. BR: AB 3370 S. 494.)
- BGBl. Nr. 554/1986 (NR: GP XVI IA 218/A AB 1107 S. 159. BR: AB 3203 S. 480.)
- BGBl. Nr. 455/1984 (NR: GP XVI AB 417 S. 65. BR: AB 2895 S. 453.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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Rückverweise
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