Bundesgesetze

Schulunterrichtsgesetz

Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG)

SchUGBundesgesetzFassung seit 1. September 2026RIS-Stand 30. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 10009600 · BGBl. Nr. 472/1986 · 70/06 Schulunterricht · Original im RIS öffnen

§ 58

§ 58

Fassung: 1. September 2026 bis laufend

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