§ 8
§ 8 Bedeutung anderer Patientenverfügungen
Fassung: 16. Januar 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 PatVG?
- Kernaussage§ 8 PatVG behandelt "Bedeutung anderer Patientenverfügungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
3. Abschnitt
Bedeutung anderer Patientenverfügungen
Voraussetzungen
§ 8. Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 PatVG in einfachen Worten?
§ 8 PatVG behandelt "Bedeutung anderer Patientenverfügungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 16. Januar 2019 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. Januar 2019
- Fassung seit
- 16. Januar 2019
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 105/2024 (NR: GP XXVII RV 2530 AB 2663 S. 272. BR: 11527 AB 11578 S. 970.)
- BGBl. I Nr. 12/2019 (NR: GP XXVI RV 337 AB 440 S. 57. BR: AB 10118 S. 888.)
- BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57. BR: 10079 AB 10082 S. 888.)
- BGBl. I Nr. 59/2018 (NR: GP XXVI RV 191 AB 231 S. 36. BR: 10001 AB 10017 S. 883.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- OGH2
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Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 9Ob68/11g · 8. Oktober 20129Ob68/11g · 8. Oktober 2012 · ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128216Beisatz: Weder dem Sachwalter noch dem behandelnden Arzt kommt in diesem Fall die alleinige Entscheidungsbefugnis zu. Vielmehr haben sie unter Beachtung einer beachtlichen Patientenverfügung iSd § 8 PatVG über die weitere Vorgehensweise konsensual zu befinden. Ist nur einer...
ABGB §275 Abs2 · ABGB §283 Abs2 · PatVG §8OGH · RechtssatzOGH · 9Ob68/11g · 8. Oktober 20129Ob68/11g · 8. Oktober 2012 · ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128220Beisatz: Offenlassend, ob eine „qualifiziert beachtliche“ Patientenverfügung eine Sachwalterbestellung entbehrlich macht. (T1); Veröff: SZ 2012/100
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