§ 12
§ 12 Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, Außer-Kraft-Treten des Öffnungszeitengesetzes 1991, Übergangsbestimmung
Fassung: 1. August 2007 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 12 Öffnungszeitengesetz 2003?
- Kernaussage§ 12 Öffnungszeitengesetz 2003 behandelt "Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, Außer-Kraft-Treten des Öffnungszeitengesetzes 1991, Übergangsbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind in der Form zu verwenden, die das Geschlecht des Trägers zum Ausdruck...
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Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, Außer-Kraft-Treten des Öffnungszeitengesetzes 1991, Übergangsbestimmung
§ 12. (1) Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind in der Form zu verwenden, die das Geschlecht des Trägers zum Ausdruck bringt.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Öffnungszeitengesetz 1991, BGBl. Nr. 50/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 4/1997 außer Kraft.
(3) Die nach dem Öffnungszeitengesetz 1991 erlassenen Verordnungen, die ein Offenhalten der Verkaufsstellen über die Regelung des § 4 Abs. 3 hinaus vorsehen, gelten innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches als Bundesgesetze weiter und treten mit Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes außer Kraft. Bis zum In-Kraft-Treten der Verordnungen gemäß § 7 Z 1 dürfen die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes bestehenden Verkaufsstellen im Sinne des § 7 Z 1 mit einer größeren Verkaufsfläche als 80 Quadratmeter weiter betrieben werden.
(4) § 2 Z 2 und 3, § 3, § 4, § 4a, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2 und § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 Öffnungszeitengesetz 2003 in einfachen Worten?
§ 12 Öffnungszeitengesetz 2003 behandelt "Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, Außer-Kraft-Treten des Öffnungszeitengesetzes 1991, Übergangsbestimmung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. März 2015
- Fassung seit
- 1. August 2007
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:20
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2007 (NR: GP XXIII RV 140 AB 152 S. 27. BR: AB 7734 S. 747.)
- BGBl. I Nr. 151/2004 (NR: GP XXII RV 643 AB 723 S. 89. BR: 7156 AB 7164 S. 717.)
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