§ 5
§ 5
Fassung: 1. April 1944 bis laufend
§ 5
(Anm.: gegenstandslos).
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. Mai 2016
- Fassung seit
- 1. April 1944
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 16:49
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