Bundesgesetze

Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr

Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr. Vom 23. Dezember 1943.

BundesgesetzFassung seit 1. April 1944RIS-Stand 27. Mai 2016

RIS-Gesetzesnummer 10008107 · dRGBl. I S 5/1944 · 68/02 Sonstiges Sozialrecht · Original im RIS öffnen

§ 5

§ 5

Fassung: 1. April 1944 bis laufend

§ 5

(Anm.: gegenstandslos).

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel§ 5
Gehört thematisch zuUnterricht, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. Mai 2016
Fassung seit
1. April 1944
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 16:49
Frühere Fassungen

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