Bundesgesetze

Heeresentschädigungsgesetz

Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen (Heeresentschädigungsgesetz – HEG)

HEGBundesgesetzFassung seit 1. September 2026RIS-Stand 2. Juli 2026

RIS-Gesetzesnummer 20009440 · BGBl. I Nr. 162/2015 · 67 Versorgungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 42

§ 42

Fassung: 1. September 2026 bis laufend

Der Text ist noch nicht lokal gespeichert. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt. Bitte später erneut versuchen.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.