Anl. 1
Anl. 1
Fassung: 1. März 2010 bis laufend
Den amtlichen Wortlaut findest du über den Link zum RIS-Original.
Verweise
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Rückverweise
Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0
Keine weiteren Verweise verfügbar.
Bundesgesetze
Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz – EuWEG)
RIS-Gesetzesnummer 10001437 · BGBl. Nr. 118/1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2023 · 10/04 Wahlen · Original im RIS öffnen
Anl. 1
Fassung: 1. März 2010 bis laufend
Den amtlichen Wortlaut findest du über den Link zum RIS-Original.
Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.
Keine weiteren Verweise verfügbar.