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apf informiert: Betriebsversammlungen bei Austrian Airlines – Das sind Ihre Rechte als Fluggast

Was es für Reisende besonders zu beachten gilt und welche Rechte man als Fluggast geltend machen kann – darüber informiert die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Wien (OTS) – Die Gewerkschaft vida hat angekündigt, am 7.3.2023 Betriebsversammlungen mit dem Bordpersonal der AUA abzuhalten. Dies führt nach Angaben der AUA zu Verspätungen und Flugausfällen. Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Schutz und einen klaren Rechtsrahmen.

Kommt es zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket/Flugschein erworben worden ist, hat man als Fluggast das Recht auf:

  • die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
  • den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden (zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt).
  • Entschädigungen, die von der jeweils gebuchten Strecke abhängen und bis zu 600 EUR pro Person betragen können. Da es sich um eine Betriebsversammlung des Beförderungsunternehmens selbst handelt, nicht etwa eines Sub-Unternehmens (z.B. Bodenpersonal), stellt dies keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der die Airlines von der Verpflichtung, eine Entschädigung zu leisten, entbindet.

Zu beachten ist, zuerst in Kontakt mit der Airline zu treten bevor man eigenständig eine alternative Beförderung bucht. In der Regel sollte proaktiv eine alternative Beförderung angeboten werden“, rät Mag. Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien erörtern weiter, dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten muss, wenn es der Verpflichtung zum Angebot einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen nicht nachkommt. Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern einseitig beschließt, die ursprünglichen Flugscheinkosten zu erstatten, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Sollte der Flug stattfinden aber verspätet sein, stehen Fluggästen folgende Leistungen zu:

  • Betreuungsleistungen ab einer zweistündigen Abflugsverspätung (Verpflegung und Getränke bzw. Hotel und Transferkosten bei Verspätungen von mehr als einem Tag).
  • Ausgleichszahlungen ab einer mehr als dreistündigen Ankunftsverspätung am Zielort. Fluggäste erhalten je nach der gebuchten Strecke bis zu 600 EUR pro Person zurück.

Fluggäste, die von einer Annullierung oder einer Flugverspätung in Folge der Betriebsversammlungen bei der AUA betroffen sind, finden auf der Website der apf einen Musterbrief mit dem sie ihre Passagierrechte bei der Airline einfordern können.

Erhalten sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie, verhilft ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.

Weitere Informationen gibt es auf www.passagier.at

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