Wien (OTS) – Mit Ablauf des 30 Juni 2026 ist die Gebührenbefreiung für die gerichtliche Eintragungsgebühr beim Erwerb einer Immobilie ausgelaufen. Auch nach Auslaufen dieser befristeten Maßnahme besteht weiterhin für jene Personen, die die Gebührenbefreiung rechtzeitig in Anspruch genommen haben, die rechtliche Verpflichtung zum Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.
Auch nach dem Auslaufen der Regelung bestehen weiterhin Meldepflichten. Fällt eine Voraussetzung für die Gebührenbefreiung weg – etwa durch einen vorzeitigen Verkauf einer Immobilie – muss dies innerhalb der vorgesehenen Fristen dem zuständigen Gericht gemeldet werden.
Die Österreichische Notariatskammer empfiehlt allen Personen, die die Gebührenbefreiung in Anspruch genommen haben, ihre Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.
Über das Notariat
Österreichweit bieten über 540 Notar:innen unabhängige, unparteiliche sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt, Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung.
Für weitere Informationen: https://ihr-notariat.at/
Notariat in Ihrer Nähe finden: https://ihr-notariat.at/notarfinder/





