Schramm Öhler feiert 30-jähriges Kanzlei-Jubiläum und ernennt vier neue Partner:innen

Mit der Erweiterung von acht auf zwölf Partner:innen stellt die größte Vergaberechtskanzlei Österreichs die Weichen für die Zukunft.

Wien (OTS) – Die Rechtsanwältinnen Mag. Sabrina Glechner und Mag. Jacqueline Guger sowie die Rechtsanwälte Mag. Leo Haslhofer und Mag. David Melingo wurden per 1.1.2026 zu Partner:innen der Kanzlei ernannt.

Die erfahrenen Rechtsanwält:innen und spezialisierten Vergaberechts-Expert:innen sind seit vielen Jahren für Schramm Öhler tätig. Sie beraten und begleiten in komplexen Vergabeverfahren und Vergabekontrollverfahren. Neben den acht Partnern und geschäftsführenden Gesellschaftern bieten sie als Partner:innen den Mandant:innen der Kanzlei persönliche Beratung auf höchster Ebene.

Dr. Matthias Öhler, Partner„Mit der Bestellung vier neuer Partner:innen setzen wir ein klares Zeichen: Als größte Vergaberechtskanzlei stärken wir unsere Position als Marktführerin im österreichischen Vergaberecht. Durch die Verbreiterung garantieren wir unseren Mandant:innen persönliche Beratung auf höchster Ebene; gleichzeitig können wir Spezialisierungen in gewissen Sektoren und Fachgebieten des Vergaberechts anbieten.“

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RA Mag. Sabrina Glechner (34) ist seit 1.1.2026 Partnerin bei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Die gebürtige Oberösterreicherin (Mehrnbach/Ried im Innkreis) ist seit November 2022 als Rechtsanwältin für Schramm Öhler tätig und unterstützte die Kanzlei bereits seit 2019 als Rechtsanwaltsanwärterin. Ihre Schwerpunkte liegen in der Beratung und Begleitung öffentlicher Vergabeverfahren, im Vertragsrecht und im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Weiters hat sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Datenschutzgesetz (DSG), vor allem in Verbindung mit dem Vergaberecht, spezialisiert. Vor ihrer Zeit bei Schramm Öhler war Sabrina Glechner als Juristin im Bundeskanzleramt tätig. Sie engagiert sich außerdem durch Vorträge im Bereich Vergaberecht und bietet Schulungen für öffentliche Auftraggeber:innen an.

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RA Mag. Jacqueline Guger (31) ist seit 1.1.2026 Partnerin bei Schramm Öhler Rechtsanwälte und leitet bereits seit April 2025 die Kanzlei-Niederlassung in Eisenstadt. Die Burgenländerin (Bezirk Oberwart) ist seit November 2022 als Rechtsanwältin eingetragen und war zuvor seit 2018 als Rechtsanwaltsanwärterin bei Schramm Öhler tätig. Ihr Fokus liegt auf dem Vergaberecht, Vertragsrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Als Niederlassungsleiterin ist sie erste Ansprechpartnerin für sämtliche Beschaffungsvorhaben, Vergabekontrollverfahren sowie Beratungen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht im Burgenland. Jacqueline Guger publiziert regelmäßig vergaberechtliche Fachbeiträge und informiert öffentliche Auftraggeber:innen praxisnah im Rahmen von Vorträgen und Schulungen. Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf die regionale Auftragsvergabe und die Zusammenhänge zwischen Recht und Technik bei öffentlichen Beschaffungen.

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RA Mag. Leo Haslhofer (40) ist seit 1.1.2026 Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Ab 2012 als Rechtsanwaltsanwärter und seit September 2016 als Rechtsanwalt für die Kanzlei tätig, berät und betreut der gebürtige Oberösterreicher (Pucking) öffentliche Auftraggeber:innen in sämtlichen Belangen des Vergaberechts. Er hat bereits zahlreiche Vergabeverfahren begleitet und sich auf die Abwicklung von komplexen Planungs-, Bau- und Facility Management-Projekten sowie die Konzeption von Lebenszyklusmodellen spezialisiert. Er betreut Mandant:innen auch in allen Bereichen des Bauvertragsrechts und bei der Gestaltung und Abwicklung von Bau-Vertragswerken. Zudem hat er sich auf den Bereich der „Vergabe-Compliance“ fokussiert und berät Klient:innen unter anderem bei der Erstellung von Compliance-Strategien. Er hält außerdem regelmäßig Vorträge im Bereich Vergaberecht und Compliance und bietet Schulungen für öffentliche Auftraggeber:innen an.

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RA Mag. David Melingo (35) ist seit 1.1.2026 Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte. Bereits seit Juni 2023 ist der Wiener als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig, der er seit 2018 – zunächst als Rechtsanwaltsanwärter – angehört. Er berät und betreut öffentliche Auftraggeber:innen umfassend in sämtlichen Belangen des Vergaberechts, vorwiegend bei der Abwicklung komplexer Vergabeverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Innovations- und Forschungsbereich, insbesondere an den Schnittstellen von Beihilfenrecht und Vergaberecht. In diesem Kontext hat er sich vor allem bei komplexen, EU-geförderten Projekten eine ausgewiesene Expertise aufgebaut. Darüber hinaus berät er laufend bei der Abwicklung anspruchsvoller Bauprojekte. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist David Melingo regelmäßig als Vortragender zu vergaberechtlichen Themen aktiv.

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