ÖAMTC informiert über Details zur Kostensenkung bei Besitzstörungsklagen

Gemeinsame Informationsoffensive von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und Rechtsanwaltskammer

Kosten auf etwa 200 Euro begrenzt

Bei Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen beträgt die Bemessungsgrundlage für Anwaltskosten nun 40 Euro, die Gerichtsgebühr 70 Euro. Inklusive Halterauskunft kann ein Gerichtsverfahren damit im günstigsten Fall rund 200 Euro kosten. „Voraussetzung ist aber, dass nicht gestritten wird“, erklärt Hoffer. Das Beste ist somit, gar nicht zu Gericht zu gehen und dadurch einen Versäumungsbeschluss zu veranlassen. „Überhöhte außergerichtliche Zahlungsforderungen von 350 oder 400 Euro verlieren damit ihre Grundlage“, so Hoffer. Auch sogenannte Prozessverzichtsvereinbarungen sollten künftig diesen Betrag jedenfalls nicht überschreiten.

Neu ist auch, dass diese Fälle künftig bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden können. Mit dieser Möglichkeit erwartet der Mobilitätsclub eine bundesweite Klärung offener Rechtsfragen, die bislang nur bis zu den Landesgerichten herangetragen werden konnten.

Parkordnungen: Transparente Richtlinien gegen „Abkassierfallen“

Neben den Kosten nach Störungen des Besitzes von Privatgrund und Inkassoforderungen erreichen den ÖAMTC regelmäßig auch Beschwerden über Forderungen wegen Verstößen gegen Parkordnungen, etwa auf Supermarkt- oder Park & Ride-Parkplätzen. Hier hat der Fachverband Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen der WKO reagiert und Verhaltensrichtlinien zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Kund:innenparkplätzen veröffentlicht.

Im Fokus stehen dabei Transparenz, gute Erkennbarkeit der Bedingungen sowie die Angemessenheit von Sanktionen. Ziel ist es, unseriöse „Abkassierfallen“ zu verhindern und faire, nachvollziehbare Lösungen zu fördern. „Die neuen Leitlinien und Infoblätter sollen Orientierung bieten, wie man Parkverstöße seriös verhindert und – wenn nötig – angemessen ahndet“, so Hoffer.

Details über die einzelnen Kosten sind unter www.oeamtc.at/recht nachzulesen. Bei Unsicherheiten oder offenen Fragen und zur Abstimmung der zweckmäßigen Vorgangsweise können sich Mitglieder weiterhin wie gewohnt an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.

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