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Vaterschaftsurlaub

Ein Vaterschaftsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft. Ein Vaterschaftsurlaub ist üblicherweise eine bezahlte Freistellung, ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub, der nur innerhalb vorgegebener Zeit nach der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden kann, da der Anspruch andernfalls verfällt. In einzelnen Staaten ist vorgesehen, dass in Ausnahmefällen wie Tod, Krankenhausaufenthalt der Mutter, Verlassen des Kindes oder ausschließlicher Anvertrauung des Kindes an den Vater der Mutterschaftsurlaub in einen Vaterschaftsurlaub umgewandelt werden kann.

In Ergänzung des Vaterschaftsurlaubs ist in vielen Staaten eine Väterkarenz, als Freistellung auch des Vaters bei Krankheit eines Kindes (Pflegeurlaub), aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

In Österreich besteht (Stand: 2009) kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub; die Karenzzeit können sich Väter und Mütter teilen. Es wurde wiederholt ein Vaterschutzmonat („Papa-Monat“) als Frühkarenz mit entsprechender Änderung des Väter-Karenzgesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gefordert, seit 1. Januar 2011 gibt es das im Bundesdienst, und mit Juni 2011 auch in Wien.

Quellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsurlaub, zuletzt abgerufen am 10.11.2020

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz „CC BY-SA 3.0„.

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