Urheberpersönlichkeitsrecht

Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist neben den Verwertungsrechten das wichtigste Recht eines Urhebers im Urheberrecht.

Dem Urheber obliegt die alleinige Bestimmung, ob, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird. Dies umfasst nur die erstmalige Veröffentlichung, von der dann gesprochen werden kann, wenn das Werk der Allgemeinheit der angesprochenen und interessierten Kreise zugänglich gemacht worden ist.

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