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Rechtliche Rolle
Sitten sind laufend geübte, erkennbare Verhaltensweisen (keine Rechtsausübung) rechtlich beachtliche Sitten (z.B. für die Vertragsauslegung): Verkehrssitten, Handelsbräuche, Erklärungssitten.
„Gute Sitten“ ist ein Rechtsbegriff für ungeschriebenes Recht, Interpretation folgt aus der Gesamtschau der Rechtsordnung; positivierte Werteordnung in der Verfassung.