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Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe

Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 2001/81/EG, engl. National Emission Ceilings Directive, kurz NEC-Richlinie genannt, ist eine EU-Richtlinie, die erstmals in der Europäischen Union für vier Luftschadstoffe nationale Emissionsbegrenzungen festlegt. Die Emissionshöchstmengen sind für jeden EU-Mitgliedstaat unterschiedlich und gelten für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan NMVOC. Die Emissionshöchstmengen mussten im Jahr 2010 eingehalten werden. Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den gleichen vier Luftschadstoffen nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte und im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens beschlossen wurde.

Zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen sieht die Richtlinie vor, dass jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm erstellt, das die Emissionsminderung der vier Luftschadstoffe unter die Emissionshöchstmengen sicherstellt.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2001/81/EG %C3%BCber_nationale_Emissionsh%C3%B6chstmengen_f%C3%BCr_bestimmte_Luftschadstoffe 15.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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