Richtlinie 2001/14/EG

Die Richtlinie 2001/14/EG war eine EU-Richtlinie zum Eisenbahnrecht. Sie regelte vor allem die Zuweisung von Fahrwegkapazität, die Entgelte für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und Fragen der Sicherheitsbescheinigung. Für die österreichische Rechtslage ist sie heute nur mehr von historischem Interesse, weil sie auf EU-Ebene durch die Richtlinie 2012/34/EU ersetzt wurde. Maßgeblich ist daher nicht mehr die alte Richtlinie selbst, sondern ihre Umsetzung im geltenden österreichischen Eisenbahnrecht.

Worum es inhaltlich ging

Die Richtlinie 2001/14/EG sollte sicherstellen, dass der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Regeln erfolgt. Im Mittelpunkt standen drei Themen:

  • Fahrwegkapazität: Wer Eisenbahnverkehr betreiben will, braucht Trassen beziehungsweise die Zuweisung von Kapazität auf dem Schienennetz.
  • Wegeentgelte: Für die Nutzung der Infrastruktur dürfen Entgelte eingehoben werden, deren Festlegung rechtlich vorgegeben ist.
  • Regulierung und Kontrolle: Streitigkeiten über Zugang, Kapazität oder Entgelte müssen von einer zuständigen Regulierungsstelle überprüfbar sein.

Diese Grundfragen bestehen auch heute weiter. Rechtlich relevant sind aber die nun geltenden Vorschriften der Richtlinie 2012/34/EU und die österreichischen Umsetzungsbestimmungen im Eisenbahngesetz 1957.

Bedeutung für Österreich

In Österreich werden die unionsrechtlichen Vorgaben zum Zugang zur Eisenbahninfrastruktur vor allem im Eisenbahngesetz 1957 umgesetzt. Dort finden sich Regeln über die Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die Zuweisung von Fahrwegkapazität, die Festsetzung von Wegeentgelten und die Aufgaben der Regulierungsbehörden.

Für Unternehmen ist praktisch entscheidend, dass die Bedingungen für den Netzzugang nicht frei festgelegt werden können. Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen ihre Bedingungen veröffentlichen und bestimmte Vorgaben einhalten. Anträge auf Fahrwegkapazität sind nach den gesetzlichen und netzbezogenen Regeln zu behandeln. Kommt es zu Konflikten, können Fragen der Regulierung durch die zuständigen Stellen überprüft werden.

Fahrwegkapazität und Schienennetz-Nutzungsbedingungen

Ein zentraler Begriff ist die Fahrwegkapazität. Gemeint ist vereinfacht die Möglichkeit, auf einem bestimmten Abschnitt des Netzes zu einer bestimmten Zeit Züge verkehren zu lassen. Da das Netz nur begrenzte Kapazität hat, braucht es dafür ein geordnetes Zuweisungsverfahren.

Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Eisenbahngesetz. Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen müssen insbesondere jene Informationen enthalten, die für Zugang, Antragstellung, Zuweisung und Entgelte notwendig sind. Sie sind öffentlich zugänglich zu machen. Wer Fahrwegkapazität beantragen will, muss sich daher nicht nur am Gesetz, sondern auch an diesen veröffentlichten Nutzungsbedingungen orientieren.

Wenn mehrere Begehren auf dieselbe Kapazität treffen, sieht das Gesetz Verfahren zur Koordinierung und zur Behandlung von Engpässen vor. Das soll sicherstellen, dass die Zuweisung nicht willkürlich erfolgt.

Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur

Ein weiterer Kernbereich sind die Wegeentgelte. Dabei handelt es sich um Entgelte für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. Das Eisenbahngesetz enthält dazu eigene Vorgaben. Entgelte müssen nach den gesetzlichen Maßstäben und den veröffentlichten Schienennetz-Nutzungsbedingungen festgesetzt und verrechnet werden.

Wichtig ist, dass die tatsächlich verlangten Entgelte mit den vorgesehenen Verfahren und Regeln übereinstimmen müssen. Das ist nicht nur eine Frage des Vertragsrechts, sondern auch des Regulierungsrechts. Gerade in einem Netzsektor wie der Eisenbahn soll verhindert werden, dass der Zugang über intransparente oder sachlich nicht gerechtfertigte Entgelte erschwert wird.

Das Gesetz regelt außerdem, unter welchen Voraussetzungen Verhandlungen über die Höhe des zu entrichtenden Wegeentgelts zulässig sind. Solche Verhandlungen stehen nicht völlig im freien Belieben der Beteiligten.

Welche Stellen in Österreich zuständig sind

Für die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes sind in Österreich insbesondere die Schienen-Control GmbH und die Schienen-Control Kommission vorgesehen. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sind im Eisenbahngesetz geregelt.

Die Schienen-Control Kommission ist vor allem dort wichtig, wo es um regulatorische Entscheidungen geht, etwa bei Streitigkeiten über den Zugang zur Infrastruktur oder über die Einhaltung eisenbahnrechtlicher Vorgaben im Regulierungsbereich. Damit besteht in Österreich eine spezielle Kontrollinstanz für diesen Markt, die über bloße Vertragsverhandlungen hinausgeht.

Für Betroffene bedeutet das: Wer sich durch Nutzungsbedingungen, Kapazitätszuweisungen oder Entgelte rechtswidrig benachteiligt sieht, ist nicht nur auf allgemeine zivilrechtliche Schritte verwiesen, sondern muss die einschlägigen regulatorischen Verfahren im Eisenbahnrecht beachten.

Warum die Richtlinie 2001/14/EG heute meist nicht mehr direkt zitiert wird

Wer heute nach der Richtlinie 2001/14/EG sucht, trifft oft auf ältere Texte oder veraltete Darstellungen. Für die aktuelle Rechtslage in Österreich ist aber entscheidend, dass diese Richtlinie durch die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ersetzt wurde. Die inhaltlichen Themen bestehen zwar weiter, die unionsrechtliche Grundlage ist aber heute eine andere.

Wenn der Begriff in älteren Unterlagen noch vorkommt, ist daher zu prüfen, ob nicht eigentlich die geltende unionsrechtliche und österreichische Regelung gemeint ist. Für eine aktuelle rechtliche Beurteilung sollte man sich am geltenden Eisenbahngesetz 1957 und an den heute maßgeblichen unionsrechtlichen Vorschriften orientieren.

Quellen

  • Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, EUR-Lex.
  • §§ 56 ff, §§ 59 ff, §§ 65 ff, §§ 68a ff, §§ 76 bis 85 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), RIS.
  • Gürtlich, EisbG | Eisenbahngesetz, Linde Verlag.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden