Per curiam lat. ”durch das Gericht” ist ein Rechtsterminus, der den rechtlich verbindlichen Standpunkt eines Kollegialgerichts bezeichnet. Bei einer Prozessordnung mit Mehrheitsprinzip ist dies der Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Per_curiam 10.12.2014
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