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Palermo-Protokoll

Ein Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Abschaffung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, als Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Synonym(e)

  • Protokoll von Palermo

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Menschenhandel

Verwendungshinweis(e)

  1. Das Protokoll wurde in Palermo, Italien am 15. November 2000 verabschiedet.
  2. Es ist eines von drei Protokollen, die in Ergänzung zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verabschiedet wurden. Die anderen beiden Protokolle sind: – Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg (Protokoll Schleusung) – Protokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (Protokoll Feuerwaffen)

Quelle

  • Palermo-Protokoll
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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