Ohne Obligo

Unter Obligo (lateinisch „obligare“, vertraglich bindenverpflichtenhaften) versteht man allgemein in der Wirtschaft und besonders im Bankwesen die Haftung für Verbindlichkeiten.

Verwendet jemand die Freizeichnungsklausel ohne Obligo oder deren Abkürzung o.O., so schließt er damit Verbindlichkeiten oder Gewährleistungen aus, z. B. Lieferung bis zum 1.1. ohne Obligo – der Lieferant übernimmt keine Haftung dafür, dass die Lieferung tatsächlich am 1. Januar erfolgt.

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