Nitratrichtlinie (91/676/EWG)

Ziel der Richtlinie 91/676/EWG des Rates ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft.

Nach der Richtlinie sind Maßnahmen erforderlich, für deren Umsetzung die Mitgliedstaaten zuständig sind:

  • Überwachung des Oberflächenwassers und des Grundwassers
  • Ausweisung gefährdeter Gebiete bzw. Anwendung auf dem gesamten Hoheitsgebiet
  • Aufstellung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und von Aktionsprogrammen
  • Überprüfung der Ausweisung gefährdeter Gebiete und der Aktionsprogramme mindestens alle vier Jahre

Die Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft.

In Umsetzung der Nitratrichtlinie wurde die Verordnung über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV), BGBl. II Nr. 385/2017, erlassen, mit dem das Aktionsprogramm Nitrat 2012 novelliert wurde.

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