Nein, auch der Auftragsverarbeiter muss ein Verzeichnis führen. Dieses unterscheidet sich jedoch im Umfang vom Verarbeitungsverzeichnis des Verantwortlichen, da der Auftragsverarbeiter naturgemäß nicht alle Informationen über die Datenverarbeitung besitzt.

Müssen Auftragsverarbeiter den Prozess des Verarbeitungsverzeichnisses auch dokumentieren oder reicht die Dokumentation im datenverarbeitenden Unternehmen?
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