Nein! Das Verarbeitungsverzeichnis soll lediglich einen Überblick über die im Unternehmen vorhandenen Datenverarbeitungen bieten. Hierbei ist es nicht notwendig, dass der genaue Ort der Datenspeicherung angeführt wird. Sie können das natürlich machen um die Daten im Einzelfall schneller auffinden zu können.

Muss man im Verarbeitungsverzeichnis auch den Ordner anführen, in dem die Rechnung von dem Kunden aufbewahrt wird mit Name Adresse etc.?
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