Sie sind hier:
- Ratgeber
- Digitales Recht
- Datenschutzrecht
- Muss ich als Auftragsverbeiter (IT-Dienstleister) pro Kunde ein Verfahrensverzeichnis führen oder reicht eines, wo ich die Datenzwecke, -kategorien, -typen allgemein erfasse?
Grundsätzlich muss zumindest pro Verantwortlichen ein eigenes Stammblatt geführt werden. Es gibt Meinungen in der Literatur, die bei Auftragsverarbeitern im Massengeschäft (Cloud Service-Provider, Hosting-Anbieter, Software-as-a-Service-Plattformen) an dieser Stelle die Angaben auf die bloße Kategorie von Verantwortlichen beschränken, um das Verzeichnis handhabbar zu erhalten. Sofern eine Anfrage der Aufsichtsbehörde nach dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit eingeht, sollte dieser Punkt erläutert werden. Der Auftragsverarbeiter wird jedenfalls eine Übermittlung der Liste der Verantwortlichen anbieten müssen.