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Maßnahmenpaket Intelligente Grenzen

Ein Maßnahmenkatalog, der aus einem Einreise-/Ausreisesystem (EES) und Änderungen am Schengener Grenzkodex zusätzlich zu existierenden Grenzmanagementsystemen besteht, der darauf abzielt, die Kontrolle über die Außengrenzen der Schengen- Mitgliedstaaten zu verbessern, die irreguläre Migration zu bekämpfen und Informationen über Personen, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben (Overstayer), zu erhalten wie auch den Grenzübertritt von angemeldeten Vielreisenden aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern.

Verwendungshinweis(e)

  1. Das „Maßnahmenpaket Intelligente Grenzen“ wurde im Februar 2013 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und basiert auf der Mitteilung von Februar 2008, die die Einrichtung eines Einreise-/Ausreise-Systems (EES) und ein Reiseregistrierungsprogramm (RTP) vorgeschlagen hatte.
  2. Der überarbeitete Gesetzesvorschlag vom 6. April 2016, KOM(2016) 194 endg. , enthält das Einreise-/Ausreisesystem (EES), wie es mit der Verordnung (EU) 2017/2226 (Verordnung zur Errichtung des Einreise-/Ausreisesystems (EES)) ▶ vorgeschlagen wurde, und einen Vorschlag für notwenidge Änderungen am Schengener Grenzkodex, KOM (2016) 196 endg. Das Reiseregistrierungsprogramm (RTP) wrude aus dem Paket herausgenommen.
  3. Das Paket ergänzt u.a. existierende Systeme wie das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS), Eurodac und Europol.

Quelle

  • Mitteilung der Europäischen Kommission über Solidere und intelligentere Informationssysteme für Grenzmanagement und mehr Sicherheit, KOM(2016) 205 endg. und Beschreibung des Maßnahmenpakets Intelligentere Grenzen auf der Webseite der Europäischen Kommission (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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