Mit Kreditkarte wird ein Nachweis für die Berechtigung bezeichnet, bei Vertragspartnern des ausstellenden Kreditkartenunternehmens bargeldlos und ohne Guthaben zu zahlen Kredit. Das Kreditkartenunternehmen garantiert dem Vertragspartner dabei die Zahlung.
Die Zahlung ist zu einem späteren Zeitpunkt vom Karteninhaber an das Kreditkartenunternehmen einschließlich Zinsen zurück zu zahlen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kreditkarte.php 21.10.2014