Das gelehrte gemeine Recht ein Rechtssystem, das durch die wissenschaftliche Bearbeitung des römischen und kirchlichen Rechts des Spätmittelalters entstanden ist. Es war das gemeineuropäische Recht, das den einzelnen Rechtsordnungen der Territorien des Reiches und der selbstständigen Staaten Europas übergeordnet war. Es diente zur Harmonisierung der in den Territorien vorhandenen Rechtssammlungen und des dort angewandten Gewohnheitsrechts.
Als Rechtsquelle galt es subsidiär neben den Partikularrechten den lokalen Rechtsquellen wie Gewohnheiten, Statuten und Landrechte. Auch in den Habsburgischen Ländern galt es und wurde schließlich erst durch die Kodifikation des ABGB in die es inhaltlich stark einfloss endgültig als formelle Rechtsquelle abgelöst.