Eine Immission im umweltrechtlichen Sinn ist die Einwirkung von Verunreinigungen der Luft, des Bodens und des Wassers auf lebende Organismen oder Gegenstände wie beispielsweise Gebäude oder Menschen (die Empfänger). Durch gesetzlich festgelegte Höchstwerte ist für viele Stoffe die zulässige Immissionskonzentration festgelegt.
Immission im Umweltrecht
EMPFEHLUNG
- Öffentliches Recht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht
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