Gewaltunterworfen sind Hauskinder, sie unterliegen der Familiengewalt des Hausvaters und Frauen wenn sie in einer Manus Ehe sind, da sind sie der Haugewalt des Ehemannes unterworfen.
Gewaltunterworfene haben trotzdem den STATUS LIBERTATIS sie sind jedoch vermögensunfähig solange sie unter einem Gewaltverhältnis stehen.
Literatur
Benke/Meissel Römisches Sachenrecht 9. Auflage