Gerichtsgebrauch

Gerichtsgebrauch ist die ständige Rechtssprechung; Gerichtsurteilen kommt zwar keine generelle Wirkung zu, doch orientiert man sich in der Rechtspraxis dennoch an Entscheidungen in vergleichbaren Fällen, weil anzunehmen ist, dass die Gerichte in einem vergleichbaren Fall auch gleich entscheiden. Im angloamerikanischen Kreis sind Gerichtsurteile als generelle Rechtsquellen anerkannt case law.

 

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