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Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt ist die Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers bleibt.

Von einem erweiterten Eigentumsvorbehalt spricht man, wenn ein Eigentumsvorbehalt sich nicht nur auf eine konkrete Forderung gegen den Schuldner bezieht, sondern sich auf weitere oder alle noch bestehenden Forderungen erstreckt. Ein erweiterter Eigentumsvorbehalt ist in Österreich unwirksam.

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